Rechts- und Konsularangelegenheiten
Aufgrund europäischer Vorgaben ergibt sich im deutschen Passrecht eine wichtige Änderung: Ab dem 26. Juni 2012 sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig und berechtigen das Kind nicht mehr zum Grenzübertritt. Somit müssen ab diesem Tag alle Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen.
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Servicespektrum Konsularhilfe
Die Arbeit im Konsulat umfasst Bereiche, die in Deutschland von einer Vielzahl der unterschiedlichsten Behörden erledigt werden. So ist das Konsulat Standesamt, Ausländeramt, Notar, Passbehörde, Jugendamt und Sozialamt in einem und bietet darüber hinaus noch eine Vielzahl unterschiedlichster Dienstleistungen an: Hilfestellung für in Not geratene Deutsche, Bearbeitung von Visumsangelegenheiten, Übersiedlungsangelegenheiten deutscher Spätaussiedler und jüdischer Emigranten, Staatsangehörigkeits- und Passrecht, Rechtshilfeersuchen in Zivil- und Strafsachen, Betreuung inhaftierter Deutscher sowie Unterhalts- und Rentenangelegenheiten.
Anmeldung zur Deutschenliste
Alle Deutschen, die - auch nur vorübergehend - im Amtsbezirk des Generalkonsulats leben, können in eine Krisenvorsorgeliste (Deutschenliste) aufgenommen werden. Es handelt sich hierbei um eine freiwillige Maßnahme. Das Generalkonsulat rät von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen, damit es - falls erforderlich - in Krisen- und sonstigen Ausnahmesituationen mit Deutschen schnell Verbindung aufnehmen kann.
Krisenvorsorgeliste
Hilfe in Notfällen
Wir wollen Sie informieren, wie Sie schon vor Beginn einer Reise Notfällen im Ausland vorbeugen können. Sollte es dann doch einmal geschehen - der Pass ist weg, das Geld verloren - finden Sie hier Hinweise, wie Ihnen das Generalkonsulat in Almaty weiterhelfen kann.
Reisehinweise
Aktuelle Reise- und Sicherheitshinweise für Kasachstan finden Sie auf der Website des Auswärtigen Amts:
Reisehinweise
Passangelegenheiten
Sie benötigen einen neuen Reisepass oder eine Passverlängerung? Hier finden Sie das Passantragsformular als pdf-Datei zum Herunterladen sowie Hinweise zum Antragsverfahren.
Beglaubigungen und Beurkundungen
Das Generalkonsulat kann in bestimmten Fällen Beglaubigungen und Beurkundungen für deutsche und kasachische Staatsangehörige vornehmen. In diesen Fällen hat der Konsularbeamte viele Befugnisse des deutschen Notars.
So können beispielsweise Erbscheinsanträge beurkundet werden, Vaterschaftsanerkennungen erklärt oder eidesstattliche Versicherungen abgegeben werden.
Außerdem kann der Konsularbeamte Unterschriften beglaubigen oder konsularische Bescheinigungen für die verschiedensten Zwecke erteilen.
Unter folgendem Link finden Sie weitere Informationen:
Apostille
Für die Beschaffung kasachischer Personenstandsurkunden sind in Deutschland entsprechende kasachische Auslandsvertretungen zuständig. Gemäß der geltenden kasachischen Regelung können diese Urkunden nicht mehr über die Deutsche Botschaft in Astana angefordert werden. Ausgenommen hiervon sind Archivbescheinigungen.
Urkundenbeschaffung
Zum Thema Kfz
Das Generalkonsulat weist aus gegebenem Anlass darauf hin, dass bei Einreise nach Kasachstan mit dem eigenen PKW dies unbedingt im Visum zu vermerken ist. Wenn Sie beabsichtigen, mit Ihrem eigenen PKW in die Republik Kasachstan einzureisen, achten Sie daher bitte darauf, dass im kasachischen Visum in der Spalte "zusätzliche Informationen" Marke, Modell und Typ Ihres Kfz eingetragen sind.
Entsprechend den kasachischen Vorschriften müssen Sie bei der Führung eines Kfz durch andere als den Eigentümer Folgendes beachten:
Personen, die innerhalb der Republik Kasachstan als vom Eigentümer bevollmächtigte Person ein deutsches Kfz führen, müssen diese Vollmacht in schriftlicher Form nachweisen. Zusätzlich ist es erforderlich, dass die Unterschrift des Eigentümers auf der Vollmacht notariell beglaubigt und der Beglaubigungsvermerk mit Apostille versehen wird.
Kfz-Stilllegungen